Ehrenordnung
Der Vereinsrat beschließt gemäß § 11 der Vereinssatzung folgende Ehrenordnung:
1. Langjährige aktive oder fördernde Mitglieder und erfolgreiche Reiter, Fahrer und Voltigierer werden entsprechend den Regelungen dieser Ehrenordnung geehrt und ausgezeichnet.
2. Aktives Mitglied ist, wer
- sich im Verein sportlich betätigt,
- ein Richteramt bei Pferdeleistungsprüfungen ausübt,
- als Übungsleiter oder Trainer tätig ist
- dem Vereinsrat angehört,
- dem Vorstand angehört
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