Ehrenordnung

Der Vereinsrat beschließt gemäß § 11 der Vereinssatzung folgende Ehrenordnung:

1. Langjährige aktive oder fördernde Mitglieder und erfolgreiche Reiter, Fahrer und Voltigierer werden entsprechend den Regelungen dieser Ehrenordnung geehrt und ausgezeichnet.

2. Aktives Mitglied ist, wer

– sich im Verein sportlich betätigt,

– ein Richteramt bei Pferdeleistungsprüfungen ausübt,

– als Übungsleiter oder Trainer tätig ist

– dem Vereinsrat angehört,

– dem Vorstand angehört

– sich auf andere Weise um den Verein verdient gemacht hat.

3. Zeiten der aktiven Tätigkeiten bei anderen Pferdesportvereinen werden bis zu 5 Jahren berücksichtigt.

4. Ehrungen sind wie folgt vorzunehmen:

Für 10 Jahre aktive Tätigkeit oder 25 Jahre Mitgliedschaft, ein angemessenes Geschenk. Für 20 Jahre aktive Tätigkeit oder 40 Jahre Mitgliedschaft, ein Ehrenzeichen und ein angemessenes Geschenk.

Für 30 Jahre aktive Tätigkeit oder 50 Jahre Mitgliedschaft, ein Ehrenzeichen und ein angemessenes Geschenk.

Für jeweils weitere 10 Jahre aktive Tätigkeit, nach Beschluß des Vereinrates. Jeder Geehrte erhält zusätzlich eine Ehrenurkunde des Vereins.

5. Eine höhere Ehrung setzt die niedrigere Ehrung voraus.

6. Persönlichkeiten, die sich um die Förderung des Vereins besondere Verdienste erworben haben, können ausnahmsweise geehrt werden ohne Vereinsmitglied zu sein.

7. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung können Mitglieder, die mindestens 30 Jahre aktiv tätig waren oder die sich durch besondere Leistungen und Engagement um den Verein verdient gemacht haben, zu Ehrenmitglieder ernannt werden. Ein ehemaliger 1. Vorsitzender des Vereins kann von der Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden.

8. Die Ehrungen sind bei einer Vereinsveranstaltung mit entsprechendem Rahmen durchzuführen. Die zu ehrenden Mitglieder sind schriftlich unter dem Hinweis auf die bevorstehende Ehrung einzuladen.

9. Nachehrungen erfolgen nur, wenn das zu ehrende Mitglied am Ehrungstag entschuldigt ist. Die Ehrung wird dann baldmöglichst von einem Vorstandsmitglied vorgenommen oder sie erfolgt bei der nächsten entsprechenden Veranstaltung. Hat sich ein zu ehrendes Vereinsmitglied nicht entschuldigt, kann davon ausgegangen werden, dass das Vereinsmitglied kein Interesse an der Ehrung hat.

10. Diese Ehrenordnung tritt 24. März 1998 in Kraft. Sie wurde am 24.Oktober 2000 geändert.