1931 – Mitglied beim Landesverband

Auf Anregung von Herrn Kühnast wird beschlossen, für den Verein die Mitgliedschaft beim Württembergischen Landesverband der ländlichen Reit- und Fahrvereine zu beantragen. Der Verbandsbeitrag beträgt 0,50 M. Um diesen Betrag werden die Beiträge erhöht. Für 15 Mitglieder werden Verbandsabzeichen bestellt und an die aktiven Reiter ausgegeben. Hart geht es zur Sache, weil sich zwei Mitglieder nicht an die Regeln halten. Ein schriftlicher Verweis und ein Vereinsausschluß sind die Folgen wenn der Beitrag nicht bezahlt wird bzw. wenn man sich dem Verein gegenüber unangebracht verhält. Verbandskarte und Vereinsstatut werden den Mitgliedern abgenommen. Die Berechtigung zum Tragen des Verbandsabzeichens wird entzogen.